Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen Hippologische Akademie und Hippologische Schule

Hippologische Akademie IIPKW
Linda Weritz M. A.

Büro Benderstraße 144 Hinterhaus
40625 Düsseldorf

Telefon:   +49 (0)177 838 97 18
E-Mail:   
www.iipkw.de      

Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 266428528

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster, LVM-Versicherungsbüro Ralf Kasprzak, Loestr. 19 in 45768 Marl
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Für den Inhalt verantwortlich
Linda Weritz M. A.

Design und Realisation
A. T. & Highkey Bo

Fotos
Mit freundlicher Genehmigung von:
Christiane Slawik www.slawik.com
Julia Wentscher www.focus-on-horses.de
PhotoCase.com www.photocase.com
Angela Teusner www.teusnerwerbung.com

Haftungsausschluss

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Allgemeine Geschäftsbedingungen IIPKW - HIPPOLOGISCHE AKADEMIE und HIPPOLOGISCHE SCHULE

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die einzelnen Lehrgänge, Seminare, Pferdetrainings, Vorführungen und sonstigen Veranstaltungen der HIPPOLOGISCHEN AKADEMIE und HIPPOLOGISCHEN SCHULE des IIPKW. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil zwischen der HIPPOLOGISCHEN AKADEMIE/ SCHULE und dem Leistungsempfänger (im Folgenden allgemein: Teilnehmer/ in). Bitte lesen Sie diese genau durch, um Unklarheiten zu vermeiden. Für Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

§ 1 Leistungsbeschreibung

Welche Leistung vertraglich zwischen der HIPPOLOGISCHEN AKADEMIE/ SCHULE dem/ der Teilnehmer/ in vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage der HIPPOLOGISCHEN AKADEMIE/ SCHULE oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den einzelnen Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Die IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE behält sich jedoch ausdrücklich den Wechsel des Veranstaltungsortes vor, sofern unvorhersehbare Ereignisse ein Durchführen der Veranstaltung an diesem Ort beeinträchtigen oder unzumutbar machen. Die IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE ist bemüht, jede mögliche Veränderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahezukommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)

Mit dem Eingang einer schriftlichen Anmeldung bei der HIPPOLOGISCHEN AKADEMIE/ SCHULE per E-Mail, Brief oder Fax kommt der Vertrag zwischen der IIPKW HIPPOLOGISCHE SCHULE und dem/ der Teilnehmer/ in verbindlich zustande. Die IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben.

§ 3 Bezahlung

Die Gebühren für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung der IIPKW HIPPOLOGISCHE SCHULE sind auf der Homepage der IIPKW HIPPOLOGISCHE SCHULE aufgeführt. Dasselbe gilt für die Unterbringung eines eigenen Pferdes sowie die Teilnahme mit einem Leihpferd. Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldebestätigung/ Rechnung ist eine Anzahlung von 50% der Gesamtgebühr pro Person zu leisten. Diese Zahlung wird auf die Gesamtgebühr angerechnet. Die vollständige Gesamtgebühr muss spätestens 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung ohne nochmalige Zahlungsaufforderung durch die IIPKW HIPPOLOGISCHE SCHULE eingegangen sein, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

§ 4 Rücktritt durch den/ die Teilnehmer/ in

Der/ die Teilnehmer/ in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Die IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE kann ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten betragen bei allen Teilnehmern bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 10% des Entgelts für die Veranstaltung. Bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 30% des Entgelts für die Veranstaltung. Ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.

Der/ die Teilnehmer/ in kann bei Nichtteilnahme eine/ n Ersatzteilnehmer/ in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/ die Teilnehmer/ in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Die IIPKW HIPPOLOGISCHE SCHULE kann dem Wechsel der Person der/ des Teilnehmer/ in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

§ 5 Rücktritt durch die IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE

Die IIPKW HIPPOLOGISCHE SCHULE kann vom Vertrag zurücktreten: ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 dieser AGB, wenn sich der/ die Teilnehmer/ in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/ innen gefährdet werden. - wenn davon ausgegangen werden muss, dass der/ die Teilnehmer/ in das Ausbildungsziel nicht erreichen wird. - bei Ausfall des Kursleiters/ der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. - In den beiden letzten Fällen wird schnellstmöglich ein Ersatztermin benannt.

§ 6 Haftung durch die IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE

Die Veranstaltungen der IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE beinhalten den Umgang mit Pferden. Der/ Die Teilnehmer/ in wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei dem Umgang mit Pferden ein Risiko in Form eines deutlich erhöhten Verletzungs- und Schadensrisiko besteht. Der/ Die Teilnehmer/ in erklärt durch seine/ ihre Unterschrift, dass er/ sie an Veranstaltungen der IIPKW HIPPOLOGISCHE SCHULE auf eigene Gefahr teilnimmt. Dasselbe gilt für die Teilnahme mit dem eigenen Pferd, die Teilnahme des eigenen Pferdes an einer Veranstaltung der IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE und die Unterbringung des Pferdes. Die Haftung der IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt.

Die IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf die dreifache Teilnahmegebühr der jeweiligen Veranstaltung beschränkt. Die IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/ oder deren Tieren herbeigeführt werden.

Die Haftung der IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit bleibt davon unberührt. Soweit die IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht die IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Für alle Schadenersatzansprüche gegen die HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die IIPKW HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE für Sachschäden pro Teilnehmer und Reise mit maximal der dreifachen Höhe des Kurspreises. Die HIPPOLOGISCHE AKADEMIE/ SCHULE haftet nicht für Unfälle oder Erkrankungen im Zusammenhang mit Vorführungen, Exkursionen, Besichtigungen usw. An Programmteilen aller Art sowie mit Risiken verbundenen Betätigungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

§ 7 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 8 Gerichtsstand

Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit sowie unter Vollkaufleuten Düsseldorf (Amtsgericht) als vereinbart.